Bei der Mehrzahl der im Archiv verwahrten Archivalien handelt es sich um Verwaltungsdokumente, die im Zuge behördlichen Handelns entstanden.
Demzufolge sind die Archivalien nur in den seltensten Fällen alphabetisch nach Personen oder gar familienweise angelegt. Die Mehrzahl der familienkundlich nutzbaren Schriftstücke stammt aus dem Zeitraum zwischen 1800 und 1950.
Die Nutzung des Archivs zu familiengeschichtlichen Zwecken ist gebührenpflichtig
Familiengeschichtliche Recherchen sind grundsätzlich vom Benutzer selbst durchzuführen. Schriftliche Auskünfte zur Familiengeschichte werden im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten gegen Gebühr gegeben.
Beispiele für Quellen zur Familienkunde: