Eine Ausleihe von Archivalien ist grundsätzlich nicht möglich. Bei der Recherche des Archivgutes werden die Benutzer während der Öffnungszeiten beraten. Empfehlenswert ist es, mit der Sichtung von Literatur in der Archivbibliothek zu beginnen.
Archivgut ist in der Regel 30 Jahre nach seiner Entstehung zu rechtlichen, administrativen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, privaten
(familienkundlichen) oder gewerblichen Zwecken frei zugänglich. Personenbezogenes Schriftgut ist erst zehn Jahre nach dem Tod bzw. 100 Jahre nach der Geburt des Betroffenen freigegeben. Für
nichtamtliches Schriftgut gelten teilweise besondere Sperrfristen.
Die Benutzung kann versagt oder unter Auflagen genehmigt werden, wenn der Erhalt der Archivalien gefährdet ist oder ein Benutzer gegen die gesetzlichen Bestimmungen
verstößt.
Bei geplanter Einsichtnahme in die Sammlungbestände, speziell in großformatige Karten und Pläne, ist eine telefonische Vorbestellung unumgänglich.